Datenschutz im Bodenseekreis und in der Schweiz

für kleine und mittlere Unternehmen und Konzerne

Datenschutz Bodensee

Mit der Einführung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) am 28. Mai 2018 erhielten alle europäischen Länder eine einheitliche Vorgabe zum Umgang mit personenbezogenen Daten.

Neben der europäischen DSGVO gilt für Deutschland ebenfalls das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG Neu) in seiner aktuellen Version. Hinzu kommen noch die jeweiligen Landesdatenschutzgesetze für den öffentlichen Bereich.

Datenschutzmanagement ist also kein Mittel zum Selbstzweck sondern stellt die Erfüllung einer gesetzlichen Anforderung dar.

Am 25. September 2020 wurde das revidierte Schweizer Datenschutzgesetz (DSG) vom Parlament angenommen. Das DSG bringt einige Neuerungen mit sich, die bei Missachtung Bussen nach sich ziehen können. Deshalb ist es jetzt umso wichtiger auch in der Schweiz, im Thema Datenschutz up-to-date zu sein. Wir helfen Ihnen gerne dabei!

Bis zum Inkrafttreten des revidierten DSG ist Unternehmen zu empfehlen, zunächst eine Bestandesaufnahme ihrer Datenbearbeitungen durchführen zu lassen. Anschliessend sorgt eine Gap-Analyse dafür den datenschutzrechtlichen Handlungsbedarf festzustellen. Dieser Vorgang ist zu empfehlen, auch wenn bereits DSGVO-Massnahmen im Unternehmen umgesetzt wurden, da es gewisse Unterschiede beim revDSG zu berücksichtigen gibt.

Datenschutz für den Mittelstand - erweiterbar auf Konzernstrukturen

Die machCon Deutschland GmbH bietet die Beauftragung eines externen Datenschutzbeauftragten an welcher sich in Ihrem Unternehmen um alle Facetten des Datenschutzes kümmert.

Der Aufbau eines aussagekräftigen Datenschutzmanagementsystems steht hierbei im Vordergrund. Dieses beeinhaltet beispielsweise folgende Positionen:

  • Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
  • Dokumentation der technischen-organisatorischen Maßnahmen
  • Dokumentation von Auftragsverarbeitungsverträgen
  • Dokumentation von datenschutzrelevanten Prozessen
  • Erstellung von datenschutzrelevanten Richtlinien und Arbeitsanweisungen
  • Prüfungen im Personalbereich
  • Bearbeitung von Datenschutzpannen und Kommunikation mit der Aufsichtsbehörde
Datenschutz Schweiz

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Gerne stehen wir Ihnen bei weiteren Fragen persönlich zu Verfügung.