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Erstellung eines Verfahrensverzeichnisses
und Vorabkontrolle

Praxis-Workshop anhand von Beispielen

lhr Nutzen:
Laut Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) § 4g ist dem Beauftragten für den Datenschutz von der verantwortlichen Stelle eine Übersicht über die eingesetzten Verfahren der personenbezogenen Datenverarbeitung zur Verfügung zu stellen. Bei der Umsetzung in die Praxis treten häufig noch Unsicherheiten auf. In unserer Veranstaltung erarbeiten Sie sich unter fachkundiger Anleitung die Methodik zur Erstellung rechtskonformer Verfahrensverzeichnisse und -Übersichten und führen zum Abschluss eine Vorabkontrolle selbstständig durch.

Zu allen Themen werden sowohl die gegenwärtigen Anforderungen nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) als auch die Änderungen nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS GVO) praxisgerecht dargestellt und ausführlich diskutiert.

Vorausgesetzt werden Kenntnisse aus den Bereichen des Datenschutzrechts, der Datenschutzorganisation sowie der modernen Informationstechnik und Datensicherheit, die z. B. im Seminar «Ausbildung zum Betrieblichen Datenschutzbeauftragten» erworben werden können.

    Inhalte:

  • Was ist eigentlich ein Verfahrensverzeichnis?
  • Was versteht man unter Verfahrensübersicht und Verfahrensregister?
  • Rechtliche Grundlagen eines Verfahrensverzeichnisses und einer Verarbeitungsübersicht
  • Erstellen eines Verfahrensverzeichnisses (Praxis-Übung)
  • Was bedeutet Vorabkontrolle?

Rahmendaten:
1 1/2 Tage vor Ort in unserem machCon Schulungszentrum in Engen/Bodensee

Seminargebühr: 750,- EUR (exkl. MwSt.)