Ihr Schlüssel zu maximaler Cybersicherheit
NIS-2 Compliance
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Warum wurde die NIS-2 Richtlinie eingeführt?
Die Abkürzung NIS steht für Network and Information Security.
Die NIS-2 Richtlinie (EU) 2022/2555 wurde eingeführt, um die veraltete NIS Richtlinie (EU 2016/1148) von 2016 zu ersetzen und an die gestiegenen Cyberrisiken anzupassen. Seit der Erstverabschiedung der NIS Richtlinie hat sich die Bedrohungslage deutlich verschärft, durch professionelle Cyberangriffe, geopolitische Konflikte, Ransomware-Kampagnen und eine zunehmende Digitalisierung kritischer Prozesse.
Die EU reagiert darauf mit einer umfassenden Modernisierung des Cybersicherheitsrechts. NIS-2 erweitert den Kreis der betroffenen Unternehmen massiv, verschärft die Anforderungen an Sicherheitsmaßnahmen und verpflichtet Mitgliedstaaten, eine einheitlichere, striktere Aufsicht zu gewährleisten. Damit wird die bisherige Fragmentierung innerhalb der EU reduziert und das Schutzniveau insgesamt deutlich angehoben.
Was sind die Ziele der NIS-2 Richtlinie?
Das zentrale Ziel der NIS-2 Richtlinie ist es, ein verbindliches und EU-weit harmonisiertes Cybersicherheitsniveau zu schaffen. Unternehmen sollen wirksam vor Cyberangriffen geschützt werden. Insbesondere jene, die für Wirtschaft, öffentliche Versorgung oder das gesellschaftliche Leben unverzichtbar sind.
Zu den wichtigsten Zielen gehören:
-
Erhöhung der Cyberresilienz von Unternehmen und Behörden
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Verbesserung der Incident-Response-Fähigkeiten, inklusive strenger Meldepflichten
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Absicherung von Lieferketten, da auch Zulieferer als Risikoquelle betrachtet werden
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Schaffung eines einheitlichen Mindeststandards in der gesamten EU
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Vermeidung nationaler Unterschiede, die Unternehmen bisher verunsicherten
-
Stärkung der Aufsicht und Sanktionen, um eine verbindliche Umsetzung sicherzustellen
Damit soll NIS-2 langfristig Cyberangriffe schneller erkennbar, besser beherrschbar und für Kriminelle weniger lukrativ machen.
Mit machCon erhalten Sie genau die Kombination aus Expertise, Effizienz und Unterstützung, die Sie für eine erfolgreiche und stressfreie NIS-2 Umsetzung brauchen.
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Welche Unternehmen und Organisationen sind von NIS-2 betroffen?
Sie gilt für Organisationen in insgesamt 18 kritischen und wichtigen Sektoren und damit auch für viele Betriebe, die unter der bisherigen NIS-Richtlinie nicht verpflichtet waren. Darüber hinaus können auch Lieferanten und Dienstleister durch ihre Position in der Lieferkette indirekt von NIS-2 betroffen sein.
WESENTLICHE EINRICHTUNGEN (Anhang I der NIS-2)
Die NIS-2 Richtlinie richtet sich in erster Linie an Unternehmen und Organisationen, die für das Funktionieren der Wirtschaft und Gesellschaft besonders kritisch sind. Diese wesentlichen Branchen tragen eine hohe Verantwortung für die Versorgung, Sicherheit und Stabilität in Europa. Unternehmen in diesen Sektoren unterliegen strengeren Anforderungen, intensiver behördlicher Aufsicht und müssen umfassende Cybersicherheitsmaßnahmen umsetzen.
Energie
Verkehr
Bankwesen
Finanzmarkt
Weltraum
Verwaltung
Gesundheit
Trinkwasser
Abwasser
Digitale Infrastrukturen
Verwaltung von IKT-Diensten
Unternehmen in diesen Bereichen sind direkt von NIS-2 betroffen und müssen ihre Informationssicherheits- und Risikomanagementmaßnahmen frühzeitig an die neuen Anforderungen anpassen, um Sanktionen zu vermeiden.
WICHTIGE EINRICHTUNGEN (Anhang II der NIS-2)
Neben den wesentlichen Branchen deckt die NIS-2 Richtlinie auch wichtige Branchen ab, deren Unternehmen für die Wirtschaft oder Gesellschaft relevant sind, jedoch nicht die gleiche kritische Systemrelevanz wie die wesentlichen Einrichtungen besitzen. Diese Organisationen unterliegen ebenfalls den NIS-2 Anforderungen, aber die behördliche Aufsicht und die Pflichten sind etwas weniger streng.
Lebensmittel
Post- und Kurrierdienste
Abfallbewirtschaftung
Digitale Dienste
Chemikalien
Verarbeitendes Gewerbe
Forschungseinrichtungen
Unternehmen in diesen Branchen müssen ebenfalls die NIS-2-Pflichten erfüllen, insbesondere in Bezug auf Informationssicherheit, Risikomanagement und Vorfallmeldungen. Zwar ist die Aufsicht etwas weniger intensiv als bei wesentlichen Einrichtungen, dennoch sollten Organisationen frühzeitig Maßnahmen zur Compliance implementieren, um rechtliche Risiken zu minimieren.
GROSSE UNTERNEHMEN
> 250 Beschäftigte
> 50 Mio. EUR Jahresumsatz oder
> 43 Mio. EUR Jahresbilanz
MITTELGROSSE UNTERNEHMEN
> 50 Beschäftigte
> 10 Mio. EUR Jahresumsatz oder
> 10 Mio. EUR Jahresbilanz
KLEINE UNTERNEHMEN
Nicht betroffen, außer:
- kritische Tätigkeiten
- Auswirkung auf öffentliche Sicherheit
- grenzüberschreitende Auswirkungen
„Ab dem Inkrafttreten des deutschen NIS-2 Gesetzes gelten die Pflichten und möglichen Sanktionen ohne Verzögerung. Zwar müssen Nachweise zur Umsetzung in der Regel erst nach drei Jahren vorgelegt werden, doch besonders kritische Unternehmen können bereits vorher Kontrollen durch unabhängige Prüfer erwarten. Für Unternehmen ist jetzt der richtige Zeitpunkt, aktiv zu werden.“
Zdravko Matić
IT-Security & Phishing-Simulation Consultant
Was müssen betroffene Unternehmen und Organisationen tun?
Unternehmen müssen eine Reihe verbindlicher organisatorischer, technischer und strategischer Maßnahmen umsetzen. Die wichtigsten Pflichten sind:
Risikoanalyse & Sicherheitskonzept
Sicherheitsvorfälle & Meldepflicht
Risikomanagement
Business Continuity & Krisenmanagement
Kryptografie / Multi-Faktor-Authentifizierung
Security Awareness / Phishing Simulation
Operational Security / laufender Betrieb
Zugangskontrolle / Zugriffskontrolle (Assets)
Welche Strafen drohen bei Verstößen?
NIS-2 führt deutlich strengere Sanktionen ein als die vorherige NIS-Richtlinie. Verstöße können zu hohen Geldbußen, zu behördlichen Eingriffen oder sogar zu persönlicher Verantwortung der Geschäftsführung führen.
Zu den möglichen Maßnahmen gehören:
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hohe Geldstrafen, abhängig von Unternehmensgröße und Schwere des Verstoßes
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behördliche Anordnungen, z. B. zur Umsetzung von Maßnahmen, zur Nachschulung oder zu IT-Prüfungen
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intensivere Überwachung und Audits durch nationale Behörden
-
Sanktionen gegen das Management, wenn Pflichten zur Cybersicherheit grob verletzt wurden
Die Strenge der Sanktionen soll sicherstellen, dass Unternehmen Cybersicherheit nicht länger als optionale Maßnahme betrachten, sondern als Pflicht und kontinuierlichen Prozess.
machCon verhilft Ihnen zum Ziel
Mit einem strukturierten, transparenten und praxisnahen Vorgehen begleiten wir Sie Schritt für Schritt durch den gesamten Prozess. Wir analysieren Ihren aktuellen Stand, identifizieren konkrete Handlungsfelder und entwickeln passgenaue Maßnahmen, die realistisch umsetzbar sind und echte Wirkung zeigen. Dabei behalten wir stets Ihre Ziele, Ressourcen und Prioritäten im Blick, damit Sie effizient, sicher und ohne Umwege zum gewünschten Ergebnis gelangen.
Unser Leistungsportfolio:
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Informationssicherheitsmanagementsystems (ISMS): Einführung und/oder Weiterentwicklung
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Asset Management: Bestandsaufnahme und Klassifizierung aller kritischen IT- und Unternehmenswerte
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Risikobewertung & -behandlung: Identifikation, Analyse und Steuerung von Sicherheitsrisiken
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Maßnahmenplanung zur Stärkung der Cybersicherheit: Entwicklung eines passgenauen Maßnahmenkatalogs
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Implementierung von Sicherheitsrichtlinien: klare Regeln und Verantwortlichkeiten für alle Mitarbeitenden
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Technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs): Umsetzung moderner Schutzmechanismen
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Stärkung der Cybersicherheit in der Lieferkette: Einbindung und Kontrolle von Partnern und Zulieferern
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Notfallplanung & Business Continuity Management: Sicherstellung des Betriebs auch im Krisenfall
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Audit-Planung und interne Auditierung: regelmäßige Kontrollen und Nachweisführung
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Awareness & Schulungsmaßnahmen: Sensibilisierung und Schulung der Mitarbeitenden für Cyberrisiken
Unverbindliches Kennenlerngespräch
In einem unverbindlichen Erstgespräch klären wir gemeinsam Ihre individuellen Bedürfnisse, Ziele und Herausforderungen. Dabei legen wir den Grundstein für eine vertrauensvolle und erfolgreiche Zusammenarbeit und schaffen Transparenz über den gesamten Prozess.
Analyse Ihrer Situation
Wir nehmen Ihr Unternehmen genau unter die Lupe: Prozesse, IT-Systeme, Sicherheitsmaßnahmen und bestehende Risiken werden sorgfältig bewertet. Schwachstellen werden klar und verständlich aufgezeigt, sodass Sie jederzeit nachvollziehen können, wo Handlungsbedarf besteht.
Wir stehen an Ihrer Seite
Ob bei der Umsetzung der Maßnahmen, der Weiterentwicklung Ihres Informationssicherheitssystems (ISMS) oder der langfristigen Betreuung – wir begleiten Sie Schritt für Schritt. So stellen wir sicher, dass Ihr Unternehmen nicht nur compliant ist, sondern auch dauerhaft widerstandsfähig gegen Cyberrisiken bleibt.
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