NIS-2
Was ist die NIS-2 Richtlinie?
Die NIS-2-Richtlinie ist die neue EU-weite Vorschrift für Netz- und Informationssicherheit und ist im Januar 2023 in Kraft getreten. Sie legt verbindliche Mindeststandards für die Mitgliedstaaten fest, um ein einheitlich hohes Niveau an Cybersicherheit innerhalb der EU zu gewährleisten. Die Mitgliedstaaten hatten bis zum 17. Oktober 2024 Zeit, die NIS-2 Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.
In Deutschland gibt es bereits einen Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie (NIS-2UmsuCG). Allerdings verzögert sich die nationale Umsetzung, sodass das entsprechende Gesetz voraussichtlich erst im März 2025 endgültig beschlossen wird.
Alle Unternehmen, die unter die Bestimmungen des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) fallen und damit der NIS-2-Regelung unterliegen, müssen die Anforderungen an Informationssicherheit, Risikomanagement und Cybersicherheitsmaßnahmen erfüllen. Dazu gehören die regelmäßige Durchführung von Penetrationstests zur Identifikation von Schwachstellen, die Einrichtung von Meldesystemen für Cybervorfälle sowie eine umfassende Risikobewertung, um potenzielle Sicherheitslücken im Unternehmen aufzudecken.
Wer ist von NIS-2 betroffen?
Wesentliche Branchen
Energie
Verkehr
Bankwesen
Finanzmarkt
Weltraum
Verwaltung
Gesundheit
Trinkwasser
Digitale Infrastrukturen
Abwasser
Verwaltung von IKT-Diensten
Wichtige Branchen
Post- und Kurrierdienste
Abfallbewirt-schaftung
Chemikalien
Lebensmittel
Forschungs-einrichtungen
Verarbeitendes Gewerbe
Digitale Dienste
Große Unternehmen
> 250 Beschäftigte
> 50 Mio. EUR Jahresumsatz oder
> 43 Mio. EUR Jahresbilanz
Mittelgroße Unternehmen
> 50 Beschäftigte
> 10 Mio. EUR Jahresumsatz oder
> 10 Mio. EUR Jahresbilanz
Kleine Unternehmen
– kritische Tätigkeiten
– Auswirkung auf öffentliche Sicherheit
– grenzüberschreitende Auswirkungen
Wesentliche Einrichtungen
Große Unternehmen
Große Unternehmen
Große Unternehmen
Wichtige Einrichtungen
Große Unternehmen
Mittelgroße Unternehmen
Kleine Unternehmen
Sie sind sich nicht sicher, ob Ihr Unternehmen unter die NIS-2-Richtlinie fällt? Kein Problem! Wir helfen Ihnen, Klarheit zu schaffen!
Was müssen betroffene Unternehmen tun?
Risikoanalyse & Sicherheitskonzept
Sicherheitsvorfälle & Meldepflicht
Risikomanagement / Maßnahmenplanung
Business Continuity & Krisenmanagement
Kryptografie / Multi-Faktor-Authentifizierung
Security Awareness / Phishing Simulation
Operational Security / laufender Betrieb
Zugangskontrolle / Zugriffskontrolle (Assets)
So verhelfen wir Ihnen zum Ziel:
01
Initialisierung
Festlegung des Geltungsbereichs
Bestandsaufnahme
- Festlegung des Geltungsbereichs
- Erstellung notwendiger (vorab) Dokumentationen
- Erstellung der Sicherheitsleitlinie
- Initiierung des Sicherheitsprozesses
02
Methodik
Sicherheits-
Konzeption
Methodik
- Strukturanalyse
- Schutzbedarfsfeststellung
- Modellierung der Maßnahmen
- Soll - Ist Vergleich
- Konsolidierung
- Realisierung der Maßnahmen
03
Risikoanalyse
Risikoanalyse-
prozessdurchlauf
Risiken aufzeigen
- Erstellung einer Gefährdungsübersicht
- Risikoeinstufung (Risikoeinschätzung, Risikobewertung)
- Risikobehandlung (Vermeidung, Reduktion, Transfer, Akzeptanz)
- Konsolidierung (Integration der Risikoanalysemaßnahmen in das Gesamtkonzept)
04
BCM
Business Continuity Management
Notfallplanung
- Notfallvorsorgekonzept
- Notfallhandbuch
- Kommunikationspläne
- Alarmierungspfad
- Geschäftsfortführungsplan
- Wiederanlauf / Wiederherstellungspläne
Unser Angebot im Bereich NIS-2
IT Assets definieren
Gemeinsam mit Ihnen verschaffen wir uns einen Überblick der vorhandenen Infrastruktur und definieren den Schutzbedarf der einzelnen Komponenten. Dies dient als Basis für die darauf aufbauende Risikoklassifizierung und ermöglicht eine effiziente Zuordnung sowie eine einfache hierarchische Pflege.
Risikoklassifizierung
Nach Aufnahme der technischen und infrastrukturellen Komponenten wird eine Risikoanalyse durchgeführt und erfolgskritische Faktoren abgeleitet. Durch den sogenannten „risikobasierten Ansatz“ werden wichtige Komponenten als solche identifiziert und transparent dargestellt.
Maßnahmenplanung
Der kontinuierliche Verbesserungsprozess wird durch einen Maßnahmenkatalog forciert, welcher in Zusammenarbeit mit dem Kunden definiert wird. Hier werden Prioritäten festgelegt und Maßnahmen aufgeführt, welche die Erfüllung der gesetzlichen Sicherheitsbestimmungen gewährleistet.
Richtlinien
Die machCon unterstützt Sie bei allen Dokumentationspflichten und der Erstellung von Richtlinien, welche Sie im Kontext der IT-Sicherheit und NIS-2 umsetzen müssen. Die zu formulierenden Richtlinien werden auf Ihre individuellen firmenspezifischen Bedürfnisse zugeschnitten.
ISMS-Betrieb
Die machCon übernimmt den Aufbau und den Betrieb Ihres Informationssicherheits-managementsystems (ISMS) und stellt Ihnen dieses als Lizenz für Ihr Unternehmen zur Verfügung. Unser „State of the Art ISMS“ ermöglicht die konsequente und gesetzeskonforme Umsetzung von NIS-2.
Vorfallmanagement
IT-Sicherheitsvorfälle werden lückenlos dokumentiert, es findet eine ausführliche Fallbetrachtung statt. Korrigierende und präventive Maßnahmen werden identifiziert und deren Umsetzung konsequent überwacht. Fehleranfällige Komponenten werden so schnellstmöglich eliminiert.
Unsere Kunden
FSM AG
Die Zusammenarbeit mit machCon hat unsere Erwartungen übertroffen. Ihre Expertise und maßgeschneiderten Lösungen haben unsere Sicherheitsinfrastruktur erheblich verbessert und sie helfen uns dabei, die für uns nötigen NIS-2-Maßnahmen zu verstehen und zu ergreifen. Mit ihrer professionellen und proaktiven Herangehensweise haben sie uns überzeugt!
Renfert GmbH
Durch die NIS-2 und IT-Security-Beratung von machCon konnten wir uns endlich orientieren und unsere IT-Sicherheitsmaßnahmen signifikant optimieren. Durch die professionelle Beratung und die individuell auf unsere Bedürfnisse zugeschnittenen Lösungen fühlen wir uns bereit und sicher, sobald die Einhaltung der NIS-2 verabschiedet wird. . Wir empfehlen Ihre Dienstleistungen uneingeschränkt weiter.

Fidel Dreher GmbH
Dank machCons NIS-2 und IT-Security-Beratung haben wir unsere Sicherheitsmaßnahmen deutlich verbessert. Ihre Expertise und maßgeschneiderten Lösungen haben uns dabei geholfen, die NIS-2-Anforderungen problemlos zu erfüllen. Besonders schätzen wir Ihre unkomplizierte und engagierte Arbeitsweise. Wir sind sehr zufrieden und empfehlen machCon als Partner gerne weiter.
Ansprechpartner
Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen
CHRISTIAN HERBST
Chief Executive Officer