NIS-2

Unsere Experten helfen Ihnen, die neue Richtlinie zur Netz- und Informationssicherheit der EU zu verstehen und Ihre Anforderungen an Sie gekonnt umzusetzen.

Was ist die NIS-2 Richtlinie?

Die NIS-2-Richtlinie ist die neue EU-weite Vorschrift für Netz- und Informationssicherheit und ist im Januar 2023 in Kraft getreten. Sie legt verbindliche Mindeststandards für die Mitgliedstaaten fest, um ein einheitlich hohes Niveau an Cybersicherheit innerhalb der EU zu gewährleisten. Die Mitgliedstaaten hatten bis zum 17. Oktober 2024 Zeit, die NIS-2 Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.

 

In Deutschland gibt es bereits einen Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie (NIS-2UmsuCG). Allerdings verzögert sich die nationale Umsetzung, sodass das entsprechende Gesetz voraussichtlich erst im März 2025 endgültig beschlossen wird.
Alle Unternehmen, die unter die Bestimmungen des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) fallen und damit der NIS-2-Regelung unterliegen, müssen die Anforderungen an Informationssicherheit, Risikomanagement und Cybersicherheitsmaßnahmen erfüllen. Dazu gehören die regelmäßige Durchführung von Penetrationstests zur Identifikation von Schwachstellen, die Einrichtung von Meldesystemen für Cybervorfälle sowie eine umfassende Risikobewertung, um potenzielle Sicherheitslücken im Unternehmen aufzudecken.

Wer ist von NIS-2 betroffen?

Wesentliche Branchen

Energie

Verkehr

Bankwesen

Finanzmarkt

Weltraum

Verwaltung

Gesundheit

Trinkwasser

Digitale Infrastrukturen

Abwasser

Verwaltung von IKT-Diensten

Wichtige Branchen

Post- und Kurrierdienste

Abfallbewirt-schaftung

Chemikalien

Lebensmittel

Forschungs-einrichtungen

Verarbeitendes Gewerbe

Digitale Dienste

Große Unternehmen

> 250 Beschäftigte
> 50 Mio. EUR Jahresumsatz oder
> 43 Mio. EUR Jahresbilanz

Mittelgroße Unternehmen

> 50 Beschäftigte
> 10 Mio. EUR Jahresumsatz oder
> 10 Mio. EUR Jahresbilanz

Kleine Unternehmen

Unternehmen sind nicht betroffen, außer:
– kritische Tätigkeiten
– Auswirkung auf öffentliche Sicherheit
– grenzüberschreitende Auswirkungen

 

Wesentliche Einrichtungen

Große Unternehmen

Große Unternehmen

Große Unternehmen

Kriterien für wesentliche Einrichtungen: Unternehmen nach Anhang I (überwiegend Schwellenwert „Groß“) Unternehmen nach NIS-1 Als wesentliche Einrichtung eingestuft durch Behörde

Wichtige Einrichtungen

Große Unternehmen

Mittelgroße Unternehmen

Kleine Unternehmen

Kriterien für wichtige Einrichtungen: Unternehmen nach Anhang I und Anhang II Schwellenwerte Mittel & Groß, welche nicht wesentlich sind Als wichtige Einrichtung eingestuft durch Behörde

Sie sind sich nicht sicher, ob Ihr Unternehmen unter die NIS-2-Richtlinie fällt? Kein Problem! Wir helfen Ihnen, Klarheit zu schaffen!

Was müssen betroffene Unternehmen tun?

Risikoanalyse & Sicherheitskonzept

Sicherheitsvorfälle & Meldepflicht

Risikomanagement / Maßnahmenplanung

Business Continuity & Krisenmanagement

Kryptografie / Multi-Faktor-Authentifizierung

Security Awareness / Phishing Simulation

Operational Security / laufender Betrieb

Zugangskontrolle / Zugriffskontrolle (Assets)

So verhelfen wir Ihnen zum Ziel:

01


Initialisierung

Festlegung des Geltungsbereichs

Bestandsaufnahme

  • Festlegung des Geltungsbereichs
  • Erstellung notwendiger (vorab) Dokumentationen
  • Erstellung der Sicherheitsleitlinie
  • Initiierung des Sicherheitsprozesses

02


Methodik

Sicherheits-
Konzeption

Methodik

  • Strukturanalyse
  • Schutzbedarfsfeststellung
  • Modellierung der Maßnahmen
  • Soll - Ist Vergleich
  • Konsolidierung
  • Realisierung der Maßnahmen

03


Risikoanalyse

Risikoanalyse-
prozessdurchlauf

Risiken aufzeigen

  • Erstellung einer Gefährdungsübersicht
  • Risikoeinstufung (Risikoeinschätzung, Risikobewertung)
  • Risikobehandlung (Vermeidung, Reduktion, Transfer, Akzeptanz)
  • Konsolidierung (Integration der Risikoanalysemaßnahmen in das Gesamtkonzept)

04


BCM

Business Continuity Management

Notfallplanung

  • Notfallvorsorgekonzept
  • Notfallhandbuch
  • Kommunikationspläne
  • Alarmierungspfad
  • Geschäftsfortführungsplan
  • Wiederanlauf / Wiederherstellungspläne

Unser Angebot im Bereich NIS-2

IT Assets definieren

Gemeinsam mit Ihnen verschaffen wir uns einen Überblick der vorhandenen Infrastruktur und definieren den Schutzbedarf der einzelnen Komponenten. Dies dient als Basis für die darauf aufbauende Risikoklassifizierung und ermöglicht eine effiziente Zuordnung sowie eine einfache hierarchische Pflege.

Risikoklassifizierung

Nach Aufnahme der technischen und infrastrukturellen Komponenten wird eine Risikoanalyse durchgeführt und erfolgskritische Faktoren abgeleitet. Durch den sogenannten „risikobasierten Ansatz“ werden wichtige Komponenten als solche identifiziert und transparent dargestellt.

Maßnahmenplanung

Der kontinuierliche Verbesserungsprozess wird durch einen Maßnahmenkatalog forciert, welcher in Zusammenarbeit mit dem Kunden definiert wird. Hier werden Prioritäten festgelegt und Maßnahmen aufgeführt, welche die Erfüllung der gesetzlichen  Sicherheitsbestimmungen gewährleistet.

Richtlinien

Die machCon unterstützt Sie bei allen Dokumentationspflichten und der Erstellung von Richtlinien, welche Sie im Kontext der IT-Sicherheit und NIS-2 umsetzen müssen. Die zu formulierenden Richtlinien werden auf Ihre individuellen firmenspezifischen Bedürfnisse zugeschnitten.

ISMS-Betrieb

Die machCon übernimmt den Aufbau und den Betrieb Ihres Informationssicherheits-managementsystems (ISMS) und stellt Ihnen dieses als Lizenz für Ihr Unternehmen zur Verfügung. Unser „State of the Art ISMS“ ermöglicht die konsequente und gesetzeskonforme Umsetzung von NIS-2.

Vorfallmanagement

IT-Sicherheitsvorfälle werden lückenlos dokumentiert, es findet eine ausführliche Fallbetrachtung statt. Korrigierende und präventive Maßnahmen werden identifiziert und deren Umsetzung konsequent überwacht. Fehleranfällige Komponenten werden so schnellstmöglich eliminiert.

Unsere Kunden

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FSM AG

Die Zusammenarbeit mit machCon hat unsere Erwartungen übertroffen. Ihre Expertise und maßgeschneiderten Lösungen haben unsere Sicherheitsinfrastruktur erheblich verbessert und sie helfen uns dabei, die für uns nötigen NIS-2-Maßnahmen zu verstehen und zu ergreifen. Mit ihrer professionellen und proaktiven Herangehensweise haben sie uns überzeugt!

Head of Global TechOps IT
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Renfert GmbH

Durch die NIS-2 und IT-Security-Beratung von machCon konnten wir uns endlich orientieren und unsere IT-Sicherheitsmaßnahmen signifikant optimieren. Durch die professionelle Beratung und die individuell auf unsere Bedürfnisse zugeschnittenen Lösungen fühlen wir uns bereit und sicher, sobald die Einhaltung der NIS-2 verabschiedet wird. . Wir empfehlen Ihre Dienstleistungen uneingeschränkt weiter.

Head of Laboratory IT
{

Fidel Dreher GmbH

Dank machCons NIS-2 und IT-Security-Beratung haben wir unsere Sicherheitsmaßnahmen deutlich verbessert. Ihre Expertise und maßgeschneiderten Lösungen haben uns dabei geholfen, die NIS-2-Anforderungen problemlos zu erfüllen. Besonders schätzen wir Ihre unkomplizierte und engagierte Arbeitsweise. Wir sind sehr zufrieden und empfehlen machCon als Partner gerne weiter.

Process Integration Lead<br />

Ansprechpartner

Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen

CHRISTIAN HERBST

Chief Executive Officer

Christian Herbst - CEO