Corona-Warn-App: Download oder lieber Finger weg?

Corona-Warn-App: Download oder lieber Finger weg?

Endlich ist sie da – die Corona-Warn-App! Was in der Entwicklung so lange dauert muss ja gut sein, oder? Innerhalb der ersten 48 Stunden konnte die App bereits einen rießen Erfolg verzeichnen mit übe 8 Millionen Downloads auf Android und iOS Geräten!
Die Corona-Warn-App ist eine der vielen Maßnahmen, welche die Bekämpfung und die Eindämmung des Corona-Virus unterstützen sollen. Ziel ist es, die Infektionsketten nachvollziehen und somit unterbrechen zu können. Die Gesundheitsämter können dank der App eine Vielzahl an Menschen ermitteln, die mit einer positiv auf Corona getesteten Person in Kontakt standen. Hierdurch stellt die Corona-Warn-App eine wichtige Ergänzung zu den restlichen Maßnahmen wie beispielsweise der Maskenpflicht dar.

Die Bundesregierung lobt die neue App und wirbt damit, höchste Standards im Sinne der IT-Security und des Datenschutzes einzuhalten. Hierfür spricht vorallem, dass bei Verwendung der App keine Auswertung der GPS-Daten erfolgt. Die Anwedung wird allein durch die Nutzung von Bluetooth ermöglicht. Darüber hinaus werden alle Daten lediglich lokal gespeichert und selbstverständlich bleiben mit Corona infizierte Personen anonym.

Das Problem mit den Smartphones

Dennoch stößt die App trotz der guten Ressonanz und all dem Lob teilweise an ihre Grenzen. Für die Nutzung der App benötigt man die Funktion “Bluetooth Low Energy”. Hierdurch können ältere Smartphones nicht mehr mithalten. Die Verwendung dieses Funkstandards wird erst ab einer Android Version 6.0 oder einer iOS Version 13.5 möglich. Hierdurch sind beispielsweise ältere Handys wie das iPhone 6 nicht mehr für die Nutzung geeignet. Robert Habeck, der Chef der Grünen, kritisiert die Corona-Warn-App für diesen Mangel, da hierdurch vorallem ältere Menschen oder Menschen mit wenig Geld außen vorgelassen würden.

Nicht jeder kann sich ein neues Handy leisten und auf Grund einer Corona-Warn-App schafft man sich sicherlich auch kein neues Modell an, wenn das alte noch einwandfrei funktioniert. Man sollte jedoch nicht beim ersten fehlgeschlagenen Versuch die Flinte ins Korn werfen, denn viele ältere Handys können die neuen Softwareversion verwenden. Hierzu bedarf es lediglich eines Updates, welches man manuell unter Einstellungen herunterladen kann. Ein solcher Download ist nicht nur unter Corona-Warn-App Gesichtspunkten sinnvoll, sondern auch um etwaige Sicherheitslücken der alten Sofware Variante zu schließen.

Erhebung von GPS-Daten durch die Corona-Warn-App

Für die Android-Version muss der Nutzer der App Berechtigungen zum Gerätestandort einräumen. Das bedeutet allerdings nicht, dass tatsächlich GPS-Daten für die Erstellung eines Bewegungsprofils genutzt werden. Google koppelt Berechtigungen für den Bluettoth-Zugriff mit der Erlaubnis, die Position des Handys bestimmen  zu können. Diese Funktion soll die Nutzer vor Hackern schützen, die mit Hilfe von Bluetooth unbemerkt versuchen könnten den Aufenhaltsort des Smartphones zu ermitteln.
Für die Corona-Warn-Funktion spielt der Standort aber wirklich keine Rolle. Durch die Nutzungsbedingungen der Corona-Warn-App Anbieter wird die Standortbestimmung explizit ausgeschlossen.

Corona-Warn-App stoppt an der Grenze

Derzeit ist es leider nicht möglich, die Corona-Warn-App auch im Ausland zu nutzen. Damit man die App downloaden kann, muss der jeweilige App-Store auf Deutschland umgestellt werden. Das ist in der Theorie zwar möglich, allerdings mit vielen Hürden verbunden und auch nur einmal jährlich machbar. Wer also die Anwendung auch im Ausland nutzen will, muss leider warten bis die Corona-Warn-App mit den Anwendungen der anderen Länder kompatibel ist. Laut Aussagen der Entwickler stehen diese aber in engem Kontakt mit den anderen Ländern. So soll eine Zusammenarbeit und Interoperabilität über die Landesgrenzen hinweg ermöglicht werden.

Freiwillig oder nicht?

Derzeit ist die Installation und Nutzung der Corona-Warn-App komplett freiwillig. Die Verwendung der App ist in keinster Weise an Vorteile geknüpft oder durch Anreize der Regierung verstärkt. Jeder muss für sich selber entscheiden, ob er durch die Nutzung der App beim Kampf gegen Corona etwas beisteuern möchte oder nicht.
Problematisch könnte es werden, wenn beispielsweise Ladenbesitzer oder Restaurantbetreiber die App als eine Art Eintrittskarten nutzen um die entsprechenden Lokalitäten betreten zu dürfen. Dann kann von einer Freiwilligkeit keine Rede mehr sein. Die Bundesfraktion der Grünen fordert daher ein Begleitgesetz, um eine solche Benachteiligung von Anfang an auszuschließen.

Fazit

Die Regierung hat durch die datenschutzkonforme Entwicklung der App sicherlichte gute Arbeit geleistet und eine Nutzung ermöglicht, die vor datengierigen Konzernen schützen soll. Da die Applikaton wirklich funktioniert, auch ohne GPS zu aktivieren und der Nutzer anonym bleiben kann, ist aus datenschutzrechtlicher Sicht kaum etwas einzuwenden. Ein weiterer großer Vorteil ist in jedem Fall auch die lokale Speicherung. Ob man nun diese App installiere und nutzen möchte, muss aber natürlich jedem selbst überlassen bleiben. Schade ist, dass die App auf älteren Geräten nicht funktioniert. Hierdurch werden von vornherein eine große Anzahl an Menschen ausgeschlossen, die die App gerne genutzt hätten.

Christoph Renk
Christoph Rank
Senior Consultant Datenschutz & Compliance